CampusGrün Hamburg

Ein Schritt nach vorne, zwei zurück

Der SPD-Senat hat heute seinen Entwurf für ein neues Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) veröffentlicht. Trotz zweijähriger Arbeit und vollmundigen Versprechungen bleibt der Entwurf weit hinter den Erwartungen zurück.

Einige gute Neuerungen gibt es in dem Entwurf zwar, sie werden aber durch andere zunichte gemacht. So sollen in Zukunft der oder die Präsidentin vom Hochschulsenat, also der Uni selbst, gewählt werden und auch die Dekanate werden von ihrer eigenen Fakultät gewählt. Allerdings behält der undemokratische externe Hochschulrat ein Mitspracherecht bei der Präsidentinnenwahl – und der oder die Präsident*in hat starken Einfluss bei der Dekanatswahl. Gremien auf unteren Uni-Ebenen werden wieder zugelassen, allerdings können nicht alle von ihnen Entscheidungen treffen.

Tatjana Witzgall, Vorstandsmitglied von CampusGrün: „Die Senatorin hat es durchblicken lassen: Sie hat den Entwurf eng mit den Uni-Präsidenten abgesprochen. Das merkt man ihm auch deutlich an – ihre Befugnisse wurden extrem ausgeweitet und ihre Macht vergrößert. Das widerspricht dem Vorhaben, die Demokratie an den Hochschulen zu stärken!“

Martin Riecke von CampusGrün ergänzt: „Der Gesetzesentwurf ist inkonsequent und greift zu kurz. Einerseits wird der Hochschulsenat in seiner Macht bei der Präsidiumswahl eingeschränkt, anderseits erhält er Finanzkompetenzen. Einerseits gibt es jetzt Wahlen für Dekanate, anderseits kann der oder die Präsident*in beeinflussen, wie viele Mitglieder die Findungskommission hat. Einerseits gibt es eine Geschlechterquote, anderseits beträgt diese bloß 40%, nicht 50%. Diese Vorschläge der Senatorin sind enttäuschend – es ist unverständlich, wieso dieser schwache Vorschlag zwei Jahre auf sich warten ließ!

Aus Sicht der Studierenden gibt es wenig Gutes im Gesetzesentwurf. Miriam Block, Vorsitzende von CampusGrün: „Immerhin kann es nun mehr Prüfungsversuche geben. Es ist aber ein Skandal, dass einige Prüfungen nur gegen Gebühr wiederholt werden sollen. Sollen sich Studierende bessere Noten also kaufen können? Außerdem stellt der Gesetzesentwurf noch nicht einmal sicher, dass Studierende in den Findungskommissionen beteiligt sind. Im schlimmsten Fall können wir nur noch die Auswahl der anderen abnicken.“

CampusGrün fordert den SPD-Senat auf, Nachbesserungen vorzunehmen. Wer Demokratie an den Hochschulen stärken will, muss dies konsequent tun. Wer Prüfungswiederholungen einführt, darf sie nicht an Gebühren koppeln – und wer auf die Mitbestimmung der Hochschulen setzt, darf nicht nur die Präsidenten am Verfahren beteiligen!