CampusGrün Hamburg

Ausbildungskapazitätsgesetz - SPD-Senat greift Art. 12 des Grundgesetztes an

Diese Woche fand im Wissenschaftsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft eine Expertenanhörung zum Gesetzesvorschlag des sogenannten Ausbildungskapazitätsgesetz (AKapG) statt. Mit dieser Gesetztesinitiative greift Senatorin Stapelfeldt (SDP) ein altes Vorhaben der Hamburger CDU auf, aus dem bisherigen Verfahren der Kapazitätsverordnung auszusteigen und ein Vereinbarungsmodell einzuführen. Wurde bisher die Kapazität auf Grundlage von Stellenplänen berechnet, soll an dessen Stelle eine Vereinbarung zwischen Hochschule und Behörde über die Zahl der Studienplätze treten. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Zahlen im Rahmen einer Studienplatzklage soll abgelehnten Studienplatzbewerber*innen nicht mehr möglich sein. Eine solche Regelung gibt es in keinem anderen Bundesland.

So äußerten auch die als Experten geladenen und auf Hochschulrecht spezialisierten Rechtsanwälte Joachim Schaller, Frank Hansen und Joachim Münch schwere Bedenken, ob dieses Vorgehen mit der im Grundgesetz festgeschriebenen "Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen" (Art. 12) vereinbar ist.

Miriam Block, Spitzenkandidatin von CampusGrün für die Wahl zum Akademischen Senat der Universität, erklärt dazu: "Und schon wieder hat der Hamburger SPD-Senat ein Hochschulgesetz entwickelt, das womöglich gegen das Grundgesetz verstößt - erst bei der Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes, jetzt beim Ausbildungskapazitätsgesetz. Das darf nicht zur Tradition werden! "

Maike Paetzel, Spitzenkandidatin von CampusGrün für die Wahl zum Studierendenparlament, ergänzt: "Im letzten Wintersemester kamen auf 5205 Studienplätze 44.765 Bewerber*innen. Unter diesen Bedingungen ist das verfassungsmäßige Gebot vorhandene Kapazitäten auch auszuschöpfen dringender denn je, um möglichst vielen Menschen die Chance auf ein Hochschulstudium zu geben."