CampusGrün Hamburg

Übergangsquoten zum Master

Das Unipräsidium hat mit der Stadt eine Hochschulvereinbarung ausgehandelt, in der sich die Uni zur „Bereitstellung ausreichender Masterstudienplätze, so dass jeder weiterstudierwillige Bachelor-Absolvent der Universität Hamburg ein Masterstudium aufnehmen kann“ verpflichtet.

Masterchaos

Bei der Umsetzung dieses Passus müssen wir aufpassen, wie er ausgelegt wird: Gibt es nur rechnerisch für alle Absolventinnen einen Platz oder soll ihnen wirklich garantiert werden, dass sie auch angenommen werden? Wenn die Anzahl der Masterplätze so weit erhöht werden soll, dass alle hamburgischen Bewerberinnen - sowie alle externen Bewerberinnen, die besser1 als eine hamburgische Bewerberin sind - einen Platz erhalten sollen, würde die Universität deutlich mehr Geld benötigen. Da dieses der Uni nicht bereitgestellt wird, ist dieses Szenario höchst unwahrscheinlich.

Soll die Masterplatzanzahl nur rechnerisch ausreichen, so könnte dies in manchen Studiengängen dazu führen, dass die aktuellen Kapazitäten verringert werden müssten: Werden für 60% der Bacheloranfänger*innen Studienplätze bereitgestellt, aber nur 50% schließen das Studium ab, so könnte die Stadt fordern, dass die Differenz eingestampft wird.

Da sich auch Studierende anderer Hochschulen für Masterstudiengänge an der Uni HH bewerben können, kann dies real dazu führen, dass Bachelorabsolvent*innen der Uni HH keinen Studienplatz finden. Um mehr Studierenden aus Hamburg einen Studienplatz zu sichern, gibt es deshalb Überlegungen, sie bei der Bewerbung bevorzugt zu behandeln.

Offene Landeskinderregelungen sind zwar gesetzlich aufgrund des Gleichbehandlungsgrundatzes nicht erlaubt, es gibt aber Vorgehen, Studierende aus Hamburg zu bevorzugen, indem bestimmte Bewertungskriterien angewendet werden, die hamburgische Studierende bevorzugen.

Solche Landeskinderregelungen halten wir für den falschen Weg, da dies zu einer Abschottung des Hochschulraumes führen würde. Wenn alle Hochschulen ihre eigenen Absolvent*innen bevorzugen, wird die Möglichkeit zum Weiterstudium an einem anderen Ort stark eingeschränkt. Es ändert aber nichts an dem Problem der zu geringen Anzahl an Studienplätzen.

Was also wirklich benötigt wird ist genügend Geld für eine ausreichende Zahl an Masterplätzen. Alles andere ist nur ein Verschieben des Mangels.

1: „Besser“ bezieht sich hier auf das Bewertungskriterium, welches die Hochschule für die Auswahl anlegt, nicht auf eine Bewertung des Menschen.