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Regelstudienzeit

Viele denken, die Regelstudienzeit sei die Zeit, die man normalerweise für das Studium braucht, oder die Zeit, in der man das Studium schaffen soll. Dies ist falsch!

Das Gesetz definiert Regelstudienzeit folgendermaßen: „Die Studienzeit, in der bei einem Studiengang ein berufsqualifizierender Abschluss erworben werden kann, heißt Regelstudienzeit.“ Die Regelstudienzeit beschreibt also, in wieviel Semestern ein Studium möglich ist. Dies wird besonders im zweiten Absatz deutlich: „Die Regelstudienzeit ist verbindlich für die Gestaltung des Studiengangs, die Sicherstellung des Lehrangebots[...]“

Wenn die Regelstudienzeit für einen Studiengang also sechs Semester beträgt, ist die Universität verpflichtet, eine Studiendauer von sechs Semestern zu ermöglichen. Umgekehrt gibt es allerdings keinen Zwang, auch real in diesem Zeitraum zu studieren.

Die Regelstudienzeit ist also weniger Durchschnittsstudiendauer als vielmehr die minimale Studiendauer. Die Forderung nach einer höheren Regelstudienzeit zur Entzerrung des Studiums ist also sachlich falsch. Nötig ist vielmehr ein Überdenken der verschiedenen Fristenregelungen, welche zum Teil an die Regelstudienzeit gebunden sind.