CampusGrün Hamburg

Novellierung des Hochschulgesetzes - Eine unendliche Geschichte

Unter dem damaligen Senator Jörg Dräger hat der Senat vor einigen Jahren die Hochschulstrukturen umgestellt. 18 Fachbereiche der Universität wurden zu sechs Fakultäten zusammengefasst. Unterhalb der Fakultätsebene dürfen seitdem „keine nach Gruppen zusammengesetzten Selbstverwaltungsgremien gewählt [werden]“ (§ 92 HmbHG). Der nach Statusgruppen gewählte Akademische Senat wurde entmachtet und ein zum Teil mit externen Vertretern aus der Wirtschaft besetzter Hochschulrat eingerichtet. Entscheidungen über die strategische Ausrichtung der Uni und auch die Präsident*innenwahl fielen nun dem Hochschulrat zu. Der folgende schwarz-grüne Senat evaluierte das Gesetz und setzte eine Expertenkommission ein. Trotzdem fand auch die Wahl von Dieter Lenzen zum Präsidenten hinter verschlossenen Türen statt.

© BVerfG

Im Dezember 2010 entschied das Bundesverfassungsgerichtes zugunsten eines Hamburger Juraprofessors, dass Teile des Hamburgischen Hochschulgesetztes (HmbHG), die die Rechte von Dekanat und Fakultätsrat regeln, die Freiheit von Forschung und Lehre einschränken und deshalb verfassungswidrig sind. Insbesondere, dass der Fakultätsrat nicht an der Erarbeitung des Struktur- und Entwicklungsplanes (STEP) beteiligt ist und somit nicht über die zukünftige Verwendung von freiwerdenden Professuren entscheiden kann.

„Was das Verfassungsgericht für die Fakultätsräte festgestellt hat, muss auch für den Akademischen Senat gelten“, erklärte damals Arne Köhn, studentisches Mitglied des Akademischen Senates und Spitzenkandidat von CampusGrün für dieses Gremium. „Auch der Akademische Senat muss über den STEP beschließen können. Die Vergangenheit hat deutlich gezeigt, dass zu einer wirkungsvollen Kontrolle des Präsidiums auch - als ultima ratio - die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten gehören muss.“

Das geänderte Gesetz sollte zum WiSe 2011/12 in Kraft treten, doch die Koalition zerbrach und der Entwurf wurde nie von der Bürgerschaft beraten. So dauern die nicht verfassungsgemäßen Zustände an. Inzwischen ist Dorothee Stapelfeldt (SPD) Wissenschaftssenatorin. In der Opposition hatte sie undemokratische Präsident*innenwahlverfahren kritisiert, als Senatorin kündigte sie in AStA-Gesprächen an, die Kommissionsempfehlungen wären für sie keine Grundlage. Sie wolle auf Grundlage des SPD-Wahlprogramms alles anders machen - dort findet sich hierzu nicht viel. Konkrete Vorschläge vom Senat liegen nicht vor. CampusGrün wird aber die anstehenden Beteiligungsverfahren dafür zu nutzen, deutlich zu machen, dass das Hochschulgesetz nicht nur kosmetischer Korrekturen sondern einer wirklichen Demokratisierung bedarf.