CampusGrün Hamburg

Satzung

SATZUNG Campus Grün HH

dies ist eine Archivseite. Die aktuelle Fassung der Satzung findet ihr als PDF hier verlinkt

Name und Sitz

CampusGrün HH hat ihren Sitz an der Universität Hamburg.

Grundsätze

CampusGrün HH fühlt sich grünen Grundsätzen wie Demokratie, Toleranz, Ökologie, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit, Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Frieden verbunden und verpflichtet sich ihnen. Wir sind als Hochschulgruppe aus basisdemokratischen Strukturen der Grünen Bewegung hervorgegangen, mit der Partei Bündnis 90/Die GRÜNEN in gegenseitiger Anerkennung und radikal-konstruktiver Kritik assoziiert und im Bundesverband der grün-alternativen Hochschulgruppen (Campusgrün) organisiert. CampusGrün HH ist politisch, organisatorisch und programmatisch unabhängig.

Aufgaben und Ziele

CampusGrün HH ist eine hochschulpolitische Interessensgemeinschaft Studierender der Universität Hamburg. Ziel von CampusGrün HH ist es, die Studierenden der Universität HH zu repräsentieren, eine grüne Hochschulpolitik zu vertreten, sowie die Teilnahme an der politischen Bildung der Studierenden zu mündigen Bürger*innen unter demokratischen Grundsätzen. Das genauere Programm wird in der Mitgliederversammlung beschlossen. CampusGrünHH ist eine gemeinnützige, studentische Vereinigung und nicht auf kommerzielle Ziele ausgerichtet. Die Vereinsgelder werden nur gemäß den Satzungszwecken ausgegeben.

Satzung

Die Satzung kann auf der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden. geändert werden.

Mitgliedschaft

Jede*r Studierende der Uni HH kann auf schriftlichen oder mündlichen Antrag Mitglied von CampusGrün HH werden. E-Mails sind zugelassen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Parteimitgliedschaft bei der GAL Hamburg ist weder für die einfache Mitgliedschaft von CampusGrün noch für die Listenaufstellung oder die Kandidatur für den Vorstand erforderlich. Jedes Mitglied richtet sich nach den oben genannten grünen Grundsätzen. CampusGrün HH ist darum bemüht, in ihren Mitgliedern einen Querschnitt der Studierendenschaft zu repräsentieren. Die Mitgliedschaft endet durch eine Austrittserklärung, Exmatrikulation, Ausschluss oder Tod.

Austritt

Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. E-Mails sind zugelassen.

Ausschluss

Der Ausschluss erfolgt durch einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Satzung oder einen groben Vertrauensbruch. Eine Mitgliedschaft für eine andere politische Wahlliste oder die Mitgliedschaft in einer anderen, den grünen Grundsätzen entgegenstehende Vereinigung kann zum Ausschluss führen. Sie endet auch, wenn das Verhalten eines Mitgliedes sich gegen CampusGrün HH oder/und sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet. Der Ausschluss erfolgt auf Antrag des Vorstandes und durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden.

Mitgliedsbeitrag

Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

Organe von CampusGrün

Vorstand

Der Vorstand besteht aus den von der Mitgliederversammlung gewählten Personen. Diese umfassen zwei Vorsitzende, einen Schatzmeisterin und mindestens zwei weiteren Personen. Die Vorstandssitzung ist zugänglich für alle Mitglieder. Der Vorstand leitet CampusGrün HH und führt dessen Geschäfte nach Gesetz, Satzung und den Bestimmungen der Mitgliederversammlung aus. Die Vorsitzenden sind zudem für die Erledigung dringender Vorstandsgeschäfte verantwortlich und vertretungsberechtigt. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt ein Jahr. Für nachgewählte Mitglieder des Vorstandes endet die Amtsdauer zum selben Zeitpunkt wie für die übrigen Vorstandsmitglieder.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einzuberufen, sie tritt mindestens jährlich zusammen und wählt den Vorstand. DieDer Schatzmeisterin legt Rechenschaft über die Finanzen ab. Die Satzung kann auf der Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der Anwesenden geändert werden. Hierfür muss eine Information des Umfangs und der ungefähren Änderung den Mitgliedern mindestens 10 Tage vorher zur Kenntnisnahme zugekommen sein. Die Mitgliederversammlung trifft, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedem Mitglied von CampusGrün HH steht das volle Rede- und Antragsrecht zu. Jedes Mitglied hat das Recht aktiv und passiv an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung teilzunehmen. Die Sitzungen der Mitgliederversammlung sind öffentlich, sofern die Versammlung keine abweichende Regelung trifft.

Misstrauensantrag

Auf Antrag kann die Mitgliederversammlung dem Vorstand oder einzelnen Mitgliedern des Vorstandes das Misstrauen aussprechen, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder dies beantragt und der Antrag den Mitgliedern mindestens sieben Tage im Voraus der Mitgliederversammlung zugestellt wird.

Finanzen

Der/Die Schatzmeister*in führt als Bestandteil des Vorstandes Buch über die Finanzen. Alle Einnahmen und Ausgaben sind durch Belege nachzuweisen. Ausgaben, die als Einzelbetrag mehr als €100 betragen, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

Listenaufstellung

Die Listenaufstellung für die folgende Wahl zum Studierendenparlament und der Wahl zum akademischen Senat erfolgt innerhalb einer Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied von CampusGrün HH kann sich auf die Liste setzen.

Platzvergabe

Die Listenplätze und Ämter sollen zu mindestens 50% von Frauen belegt werden. Kann das Amt oder der Platz nicht mit einer Frau besetzt werden, so ist die Kandidatur von Männern zugelassen. CampusGrün HH ist darüber hinaus darum bemüht, in ihren Mitgliedern einen Querschnitt der Studierenden zu repräsentieren.

Auflösung

Die Auflösung wird von 2/3 der Mitglieder beschlossen. Die Finanzmittel fallen "Bündnis90/Die Grünen GAL Hamburg Landesverband" zu, sofern die Mitgliederversammlung nicht anders darüber beschließt.